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Jugendschutz bei Augenweide

Jugendschutz wird bei Augenweide großgeschrieben. Auch wir praktizieren aktiven Jugendschutz, indem wir auf verschiedenste Weise den Zugang zum Augenweide-Mitgliedsbereich schützen. Wir halten uns dabei an die Empfehlungen von Jugendschutz.net.

Und zwar so:

1) Jeder Antrag auf Mitgliedschaft wird von uns telefonisch überprüft. Wir rufen das entsprechende Paar an, prüfen die Echtheit des Paares und unterhalten uns mit ihr und ihm. Sollten wir schon bei diesem Telefonat an der Volljährigkeit oder Echtheit des Paares zweifeln, schalten wir den Mitgliedsaccount garnicht erst frei.

2) Jedes neue Mitgliedspaar erhält nach der erfolgreichen Telefonprüfung individuelle Zugangsdaten für den Mitgliedsbereich. Also den beantragten Mitgliedsnamen und ein individuelles Paßwort. Nur mit diesen Daten ist der Zutritt zum Mitgliedsbereich möglich.

3) Um sicherzustellen, daß alle Mitgliedspaare auch wirklich volljährig sind, müssen beim ersten Betreten des Mitgliedsbereiches sowohl die Geburtsdaten von ihr und ihm, als auch eine gültige X-Check-Classic-ID eingegeben werden. x-check ist ein anerkanntes Jugendschutz-System und darüberhinaus eines der wenigen Systeme, das nach den Empfehlungen von Jugendschutz.net arbeitet.

Selbstverständlich gibt es bei Augenweide auch einen Zugang ohne gültigen X-Check-Classic-Account. Alle Inhalte und Angebote können genutzt werden, jedoch mit eingeschränkter Bildfunktion.

Zum Thema Jugendschutz und x-check: Die KJM (Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten) hat in ihrer Sitzung vom 24.09.2003 erstmals neue Konzepte von AVS (Alterverifikationssystemen) bewertet. Als Ergebnis dieser Sitzung entspricht das von der Coolspot AG weiterentwickelte x-check System, als eines von lediglich 2 Konzepten, den gesetzlichen Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Den vollständigen Text der Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.

Mit Veröffentlichung der Pressemitteilung gibt es nun neue Anforderungen für das Betreiben von Jugendschutzsystemen und deren Einsatz auf Internetseiten:

Die KJM positioniert sich in ihrer Pressemitteilung eindeutig gegen die Verwendung der Personalausweisroutine (Zitat KJM Pressemitteilung "Die KJM werde Systeme nicht akzeptieren, die vorgeben, die Volljährigkeit eines Nutzers lediglich an Hand einer anonym eingegebenen Personalausweisnummer feststellen zu können."). Folglich müssen bei bestehenden AVS die betroffenen User gesperrt und mit dem PostIdentverfahren nachverifiziert werden.

4) Augenweide wird juristisch durch die Anwaltskanzlei Vatthauer & Vatthauer, Bremen betreut. Wir legen großen Wert darauf, daß alle gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Jugendschutzes konsequent umgesetzt und eingehalten werden.